Die Reitschule hat das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen, bei:
- besonders unsportlichem Verhalten gegenüber Dritten (auch den Pferden)
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Verstoß gegen die Stallordnung
- Straftaten die eine weitere unbelastete Beziehung unmöglich machen
Sollten weniger als 4 Personen einen aktiven Vertrag mit dem Ponyclub halten, behält der Reitbetrieb sich das Recht vor die übrigen Verträge
außerordentlich zu kündigen.