Anmeldung Ponyclub

    • 1

      Basisdaten

    • 2

      Vertragszeiten

    • 3

      Bezahlung & Leistungen

    • 4

      Allgemeine Regelungen

    • 5

      Vertragsabschluss

    1/5

    Basisdaten

    Vertrag über die Teilnahme am Ponyclub

    zwischen der:

    WTW Waffenschmidt GmbH
    Fort Ommeroth 2
    51545 Waldbröl

    im folgenden "Reitschule" genannt und
    (den gesetzlichen Vertretern):










    für den Teilnehmer

    0%

    1. Vertragsdauer
    Der Vertrag beginnt (auch rückwirkend) zum jeweils 01. des Monats, in dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde:

    Der Vertrag kann zum nächstgelegenen
    - 31.03.
    - 30.06.
    - 30.09.
    - 31.12.
    diesen, bzw. nächsten Jahres mit einmonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
    Die Kündigung muss in Textform erfolgen, oder über den Kündigngsbutton auf dieser Website.

    Die Reitschule hat das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen, bei:
    - besonders unsportlichem Verhalten gegenüber Dritten (auch den Pferden)
    - Verstoß gegen die guten Sitten
    - Verstoß gegen die Stallordnung
    - Straftaten die eine weitere unbelastete Beziehung unmöglich machen

    Sollten weniger als 4 Personen einen aktiven Vertrag mit dem Ponyclub halten, behält der Reitbetrieb sich das Recht vor die übrigen Verträge
    außerordentlich zu kündigen.

    25%

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    Vertrag über die Teilnahme am Ponyclub

    zwischen der:


    WTW Waffenschmidt GmbH
    Fort Ommeroth 2
    51545 Waldbröl

    im folgenden "Reitschule" genannt und
    (den gesetzlichen Vertretern):



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    Angaben zum Teilnehmer



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    2. Bezahlung & Leistungen

    Reitstundenmodell:


    Steuerangaben:

    Bruttobetrag 50 € = Nettobetrag 42,02 € + MwSt (19%) 7,98 €.


    Zugrunde gelegt werden hierbei maximal 40 Ponyclubstunden pro Jahr und Teilnehmer.

    In den Schulferien NRW kommt kein Ponyclub zustande.

    Unterrichtsfreie Zeiten durch Veranstaltungen und Feiertage werden rechtzeitig bekannt gegeben.

    Dadurch gegebenenfalls ausfallende Unterrichtsstunden werden nicht ersetzt.

    Ebenso hält sich die Reitschule vor, bis zu zwei Termine im Jahr ohne Nennung von Gründen ersatzlos zu streichen.


    Ein Nichterscheinen zum Unterricht bzw. das Absagen einer Stunde befreit nicht von der Zahlung des monatlichen Beitrags.

    Transferierte Beiträge sind nicht erstattungsfähig und verbleiben grundsätzlich bei der Reitschule.

    Die Gebühren werden im Voraus fällig und am Monatsanfang per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.


    Kommt die Abbuchung nicht zustande (Rücklastschrift), ist die Reitschule berechtigt:

    • entstehende Gebühren weiterzugeben,

    • den Reitschüler vom Unterricht auszuschließen,

    • den Vertrag fristlos zu kündigen.


    Die Reitschule behält sich vor, die genannten Preise jederzeit an die Preisentwicklung anzupassen.

    Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben bzw. am Halleneingang ausgehängt.

    Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen.

    Im Falle des Widerspruchs steht dem Reitschüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung zu.

    Die Mehrwertsteuer kann an den aktuell geltenden MwSt-Satz angepasst werden.

    Erteilung eines Basis-SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen


    Hiermit ermächtige ich die WTW Waffenschmidt GmbH, Fort Ommeroth 2, 51545 Waldbröl widerruflich,

    Unterrichtsentgelte gemäß der aktuellen Vereinbarung bei Fälligkeit zu Lasten des bezeichneten Kontos mittels SEPA-Lastschrift

    einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der WTW Waffenschmidt GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


    Gläubiger-ID: DE47ZZZ00002654207


    Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten dabei die mit der KSK Köln vereinbarten Bedingungen.



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    50%

    3. Reitunterricht
    Die Reitschule plant den Ponyclub und teilt die Teilnehmer in die jeweiligen Gruppen ein.
    Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden erfolgt durch die Reitschule.

    Die Reitschule ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder einen Ersatzlehrer zu stellen.
    Ebenfalls können Termine aus Gründen der Effizienz zusammen gelegt werden.

    Die Kommunikation erfolgt DSGVO-konform über den "Signal Messenger ®".
    Bei Nichtteilnahme bitten wir um eine vorherige Absage um die Schulpferde nicht unnötig zu belasten.

    4. Haftung
    Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
    Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen.

    Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.
    Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage auf eigene Gefahr.
    Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule.

    5. Pflichten des Teilnehmers / der Erziehungsberechtigten
    Der Teilnehmer muss von einem Erziehungsberechtigtem, oder einer beauftragten volljährigen Person vollumfänglich begleitet werden. Der Teilnehmer und die Begleitperson haben den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals unbedingt Folge zu leisten, sowie sich an die Stallordnung und die allgemeinen Regeln der FN zu halten.

    Die Teilnehmer bzw. deren Begleitpersonen sind verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Reitstunde zu erscheinen und ordnungsgemäß nach den gängigen Regeln:
    - ihr Pferd vor der Reitstunde zu holen
    - zu putzen
    - zu satteln und zu trensen
    in der Ponyclubstunde:
    - das Pferd zu führen und den Reiter zu sichern
    sowie sich nach der Reitstunde an der
    - Pferdepflege
    - Materialpflege
    - Infrastrukturpflege (insbesondere abäppeln!)
    zu beteiligen.

    Die Fortbewegung auf einem Pferd findet auf dem gesamten Betriebsgelände und bei etwaigen Ausritten ausschließlich mit Tragen einer geeigneten und intakten Schutzausrüstung nach gängigen nationalen Standards statt. Insbesondere verpflichtend ist das Tragen folgender Ausrüstung: Reithelm und Reitstiefel bzw. mindestens festes Schuhwerk mit Absatz.

    6. Datenschutz
    Die Datenschutzbestimmungen der WTW Waffenschmidt GmbH können auf unserer Homepage unter https://gut-ommeroth.de/datenschutz nachgelesen werden.

    7. Schriftform
    Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Textform. Sollten Teile dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Mit dem Absenden dieses Vertrags und der Bestätigung der Kontrollkästchen erkläre ich mich verbindlich mit den Vertragsbedingungen einverstanden.

    75%

    Ich habe alle Punkte dieses Vertrages gelesen und verstanden

    Ich habe keine offenen Fragen

    Ich stimme der Abbuchung via SEPA Mandat zu

    Verbindlicher Vertragsabschluss:
    Ich stimme hiermit dem Vertrag verbindlich zu

    100%