Anmeldung Reitstunden

    • 1

      Basisdaten

    • 2

      Vertragszeiten

    • 3

      Bezahlung & Leistungen

    • 4

      Allgemeine Regelungen

    • 5

      Vertragsabschluss

    1/5

    Basisdaten

    Vertrag über die Teilnahme an Reitstunden

    zwischen der:

    WTW Waffenschmidt GmbH
    Fort Ommeroth 2
    51545 Waldbröl

    im folgenden "Reitschule" genannt und
    (den gesetzlichen Vertretern):










    für den Reitschüler

    0%

    1. Probezeit
    Die Probezeit beträgt bis zu 3 Monate.
    Sie beginnt (auch rückwirkend) zum jeweils 01. des Monats, in dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde.
    Sie kann in diesem Zeitraum mit mindestens 7 Tage Vorlauf vor jedem Monatsende gekündigt werden.

    2. Vertragsdauer
    Datum des Vertragsabschlusses:

    Der Vertrag beginnt (auch rückwirkend) zum jeweils 01. des Monats, in dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

    Der Vertrag kann nach abgeschlossener Probezeit, zum nächstgelegenen
    - 31.03.
    - 31.09.
    diesen, bzw. nächsten Jahres mit einmonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    Sollte ein Reitschüler länger als vier Wochen dauerhaft erkrankt sein und ihm in dieser Zeit die Teilnahme am Reitunterricht unmöglich sein, so ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

    Die Reitschule hat das Recht eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen, bei:
    - besonders unsportlichem Verhalten gegenüber Dritten (auch den Pferden)
    - Verstoß gegen die guten Sitten
    - Verstoß gegen die Stallordnung
    - Straftaten die eine weitere unbelastete Beziehung unmöglich machen

    25%

    3. Bezahlung & Leistungen
    Reitstundenmodell:

    Steuerangaben:
    Bruttobetrag 33 € = Nettobetrag 27,73 € = MwSt (19%) 5,27 €.
    Bruttobetrag 65 € = Nettobetrag 54,62 € = MwSt (19%) 10,38 €.
    Bruttobetrag 99 € = Nettobetrag 83,19 € = MwSt (19%) 15,81 €.

    Zugrunde gelegt werden hierbei maximal 40 Reitstunden pro Jahr und Reitschüler.
    In den Schulferien NRW kommt kein Unterricht zustande.
    Unterrichtsfreie Zeiten durch Veranstaltungen und Feiertage, werden rechtzeitig bekannt gegeben. Dadurch gegebenenfalls ausfallenden Unterrichtsstunden werden nicht ersetzt. Ebenso hält sich die Reitschule vor, bis zu zwei Termine im Jahr ohne Nennung von Gründen ersatzlos zu streichen. Bei 2x Reitunterricht pro Woche verdoppeln sich die hier aufgeführten Zeiten.

    Ein Nichterscheinen zum Unterricht bzw. das Absagen einer Stunde befreit nicht von der Zahlung des monatlichen Beitrags.
    Transferierte Beiträge sind nicht erstattungsfähig und verbleiben grundsätzlich bei der Reitschule.
    Die Gebühren werden im Voraus fällig und am Monatsanfang per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

    Kommt die Abbuchung nicht zustande (Rücklastschrift), ist die Reitschule berechtigt:
    - entstehende Gebühren weiterzugeben
    - den Reitschüler vom Unterricht auszuschließen
    - den Vertrag fristlos zu kündigen

    Die Reitschule behält sich vor, die genannten Preise jederzeit an die Preisentwicklung anzupassen.
    Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben bzw. am Halleneingang ausgehängt.
    Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten Preise als angenommen.
    Im Falle des Widerspruchs steht dem Reitschüler ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung zu.
    Die Mehrwertsteuer können an den aktuell geltenden MwSt-Satz angepasst werden.

    Erteilung eines Basis-SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen

    Hiermit ermächtige ich die WTW Waffenschmidt GmbH, Fort Ommeroth 2, 51545 Waldbröl widerruflich,
    Unterrichtsentgelte gemäß der aktuellen Vereinbarung bei Fälligkeit zu Lasten des bezeichneten Kontos mittels SEPA-Lastschrift
    einzuziehen.
    Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der WTW Waffenschmidt GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.








    Der Einzug erfolgt unter der Gläubiger ID: DE47ZZZ00002654207
    Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten dabei die mit der KSK Köln vereinbarten Bedingungen.

    50%

    4. Reitunterricht
    Die Reitschule plant den Reitunterricht und teilt die Reitschüler in die jeweiligen Gruppen ein.
    Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden erfolgt durch die Reitlehrer.

    Die Reitschule ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder einen Ersatzlehrer zu stellen.
    Ebenfalls können Reitstunden aus Gründen der Effizienz zusammen gelegt werden.

    Die Kommunikation erfolgt DSGVO-konform über den "Signal Messenger ®".
    Bei Nichtteilnahme bitten wir um eine vorherige Absage um die Schulpferde nicht unnötig zu belasten.

    5. Haftung
    Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
    Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung wird empfohlen.

    Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.
    Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage auf eigene Gefahr.
    Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule.

    6. Pflichten des Reitschülers
    Der Reitschüler hat den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals unbedingt Folge zu leisten,
    sowie sich an die Stallordnung und die allgemeinen Regeln der FN zu halten.

    Reitschüler sind verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Reitstunde zu erscheinen und ordnungsgemäß nach den gängigen Regeln:
    - ihr Pferd vor der Reitstunde zu holen
    - zu putzen
    - zu satteln und zu trensen
    sowie sich nach der Reitstunde an der
    - Pferdepflege
    - Materialpflege
    - Infrastrukturpflege (insbesondere abäppeln!)
    zu beteiligen.

    Die Fortbewegung auf einem Pferd findet auf dem gesamten Betriebsgelände und bei etwaigen Ausritten ausschließlich mit Tragen einer geeigneten und intakten Schutzausrüstung nach gängigen nationalen Standards statt. Insbesondere verpflichtend ist das Tragen folgender Ausrüstung: Reithelm und Reitstiefel bzw. mindestens festes Schuhwerk mit Absatz.

    7. Datenschutz
    Die Datenschutzbestimmungen der WTW Waffenschmidt GmbH können auf unserer Homepage unter https://gut-ommeroth.de/datenschutz nachgelesen werden.

    8. Schriftform
    Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Durch die Unterschrift unter diesem Vertrag erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden.

    75%

    Ich habe alle Punkte dieses Vertrages gelesen und verstanden

    Ich habe keine offenen Fragen

    Ich stimme erneut der Abbuchung via SEPA Mandat zu

    Verbindlicher Vertragsabschluss:
    Ich stimme hiermit dem Vertrag verbindlich zu

    100%